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Reglement zur Auslagenerstattung:
Sollten Gelder im Voraus privat verauslagt worden sein, für Einkäufe, Meldegelder oder….. etc, werden diese nicht mehr bar, sondern nur noch per Überweisung ausgezahlt.
Damit eine Erstattung dann erfolgen kann,
1. ist der Antrag auf Kostenerstattung vollständig auszufüllen, und sind
2. die entsprechenden Belege beizufügen.
(Eine Erstattung erfolgt nur, wenn ein ordnungsgemäßer Kassenbon oder eine Quittung vorhanden ist,oder eine Rechnung vorliegt, die als Rechnungsempfänger den Ahlhorner Sportverein hat.)
3. Alles ist dann per E-mail ( pdf oder Foto) an folgende Anschrift zu senden: rechnung.asv-faustball@nlb-online.de
Unser Kassenwart wird dann tätig werden.

